Strafzinsen zurückfordern: Wer sich jetzt nicht beeilt, lässt Geld auf der Straße liegen

Strafzinsen zurückfordern: Wer sich jetzt nicht beeilt, lässt Geld auf der Straße liegen

Seit der Bundesgerichtshof gegen Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten entschieden hat, können Bankkunden ihr Geld zurückfordern. Durch die Bankenaufsicht Bafin kommt jetzt praktisch von oberster Stelle der Rat an Verbraucher: Wer sich Geld zurückholen will, sollte keine Zeit verschwenden.

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