Wer dieses Licht am Auto hat, muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen

Wer dieses Licht am Auto hat, muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen

Welches Licht am Auto dran sein muss und darf, ist gesetzlich geregelt. Auch die genauen Stellen sind definiert. Eine Unterbodenbeleuchtung etwa ist verboten. Wer trotzdem eine hat, muss mit der Stilllegung des Fahrzeugs rechnen. Bei einem anderen Licht droht sogar eine Gefängnisstrafe.
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